Donnerstag, 9. Oktober 2008

Dienstrecht

Ein Vortrag in der Verwaltungsakademie "Entscheidungen des Dienstrechtssenates aus dem letzten Jahr". Die Fälle sind zurückgegangen von durchschnittlich 120 auf 88. Es geht hauptsächlich um die Anerkennung von Dienstunfällen, Nebengebühren, Vordienstzeiten, aber auch um mißbräuchliche Verwendung des Internets. Viele Personalisten sitzen da und spitzen ihre Ohren. Da hat einer mp3 Files heruntergeladen. Die Frage, was da jetzt der konkrete Vorwurf war - Copyrightverletzung oder Verschwendung der Dienstzeit - wird nicht so konkret beantwortet. Eine Dienstpflichtverletzung war es auf jeden Fall, weil der Zugriff nur im unumgänglichen Ausmaß für private Zwecke gestattet ist. Ob da jetzt ein Schaden entstanden ist oder nicht, ist unwichtig. Unumgänglich, so steht es im Erlass.
Und ein Personalist setzt einen drauf "...da fällt die Rechnerleistung ins Bodenlose...".
Na eben.

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