Angenommen, die KIV hat in einer Dienststelle den Nebengebührenkatalog als pdf-file verschickt, was geschieht daraufhin? Dienstgeber regt sich auf, KollegInnen regen sich auf? Weit gefehlt, eine - nie sollt ihr ihren Namen erfahren (die FSG war's) - Mehrheitsfraktion, schreibt an alle KollegInnen der Dienststelle, man solle doch nicht die KollegInnen mit solchen, noch dazu noch nicht gültigen Informationen, "vollstopfen". Und außerdem dürfte so eine Information nur der Dienststellenausschuss versenden, so stünde es im Personalvertretungsgesetz.
Das ist natürlich Unsinn. Es gibt kein Fraktionsrecht auf Aussendung von Informationen. Und die KIV ist der Meinung, Information soll vielfältig und umfassend sein und vertraut auf die KollegInnen, die sehr wohl unterscheiden können, was für sie wichtig ist oder nicht.
Leider ist das keine erfundene Geschichte. So geschehen im Marktamte, im Februar 2009.
Freitag, 13. Februar 2009
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